- vernersches Gesetz
- vẹrnersches Gesetz[v-], die von K. Verner formulierte Ausnahmeregel zur ersten Lautverschiebung. Danach wurden die indogermanischen Verschlusslaute (p, t, k) sowie der Spirant (s) noch in urgermanischer Zeit im In- und Auslaut in stimmhafter Umgebung zu den entsprechenden stimmhaften Reibelauten (β, ȓ, ɣ und z), wenn der indogermanische Akzent nicht die unmittelbar vorhergehende Silbe traf; in diesem Falle entsprachen ihnen die stimmlosen Reibelaute (f, θ, χ und s). So wurde z. B. indogermanisch pəte̅́r (erschlossene Form), »Vater«, zu gotisch fadar (der Akzent lag auf der dem Verschlusslaut folgenden Silbe), dagegen indogermanisch bhra̅́tēr (erschlossene Form), »Bruder«, zu gotisch broþar (der Akzent lag auf der dem Verschlusslaut vorausgehenden Silbe). Auf dem vernerschen Gesetz beruht auch der grammatische Wechsel.
Universal-Lexikon. 2012.